Hilfe bei Kindeswohlgefährdung

Um Kinder noch besser vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen, wurde im Herbst 2005 der §8a in das Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgenommen.

Dieser legt fest, was bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu tun ist. Er verlangt bei der Risikoabwägung das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und das Hinzuziehen einer erfahrenen Fachkraft, einer Kinderschutzfachkraft, die den Prozess der Gefährdungsabschätzung begleitet, unterstützt und moderiert.


Um weiterhin flexibel für unsere Kinder im Landkreis da sein zu können, haben wir unsere Mitarbeiterin, Stephanie Titz, Diplompädagogin, zur Kinderschutzfachkraft ausbilden lassen. Somit ist weiterhin ein unbürokratischer, schneller Weg zur Hilfe gesichert!

Zum Wohle des Kindes!

 

Mehr Inforamtion zur Kinderschutzfachkraft finden Sie unter:

www.kinderschutzfachkraft-online.de